Warum wird eine Photovoltaik-Steuer fällig?

Ja, die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind steuerlich zu berücksichtigen und müssen beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Betreiber einer PV-Anlage, die auch nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, sind aus Sicht des Finanzamtes Gewerbetreibende. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei einer PV-Anlage, mit der Strom für den Eigenbedarf und zur Einspeisung in das öffentliche Netz produziert wird, um eine gewerblich genutzte Anlage. Der Inhaber einer Immobilie mit PV-Anlage ist vor dem Finanzamt damit ein Gewerbetreibender, der Steuern zu zahlen hat.